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Für gerade einmal 5€ im Monat erhältst du bei uns eine Mitgliedschaft. Das Gramm gibt es ab 5€! Monatlich sind 5g Abnahme verpflichtend.
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Präambel
Diese Beitragsordnung bildet die Grundlage für die Finanzierung des Cannabis Social Club (CSC) Nordfriesland e.V. Die Einnahmen aus den Mitgliedsbeiträgen dienen ausschließlich der Erfüllung des Vereinszwecks und der Deckung der laufenden Kosten. Dazu gehören insbesondere die Kosten, die der gemeinsame Anbau von Cannabis, die Infrastruktur des Vereins sowie die Förderung von Projekten zur Aufklärung und dem verantwortungsvollen Umgang mit Cannabis.
Es handelt sich nicht um ein gewinnorientiertes Unternehmen, sondern um eine Gemeinschaft, die sich für den legalen Zugang zu Cannabis und dessen verantwortungsvolle Nutzung einsetzt.
Im Folgenden sind unter dem Begriff ‚Cannabis‘ alle Formen von Cannabisprodukten zu verstehen, die abgeben werden dürfen, also Blüten, Haschisch und Harze.
§ 1 Voraussetzung zur Mitgliedschaft
Das Zahlen der Beiträge, sowie das Ableisten der Mitwirkung sind Voraussetzung für die Mitgliedschaft im Verein. Wird die Zahlung drei Monate in Folge nicht geleistet, hat dies den Ausschluss aus dem Verein zufolge.
§ 2 Beiträge
2.1 Cannabis bezogenes Beitragsmodell
Cannabisblüten werden für 5€ und 6€ abgegeben, Haschisch ab 7€. Der in dem Beitragsmodell enthaltene Grundbeitrag beläuft sich auf 5€ und wird ab dem 01.03.2025 erhoben, ebenso ist die monatliche Mindestabnahme enthalten.
Beitragsstufe pro Monat | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 |
Beitrag/ Monat in € | 30 | 55 | 80 | 105 | 130 | 155 | 205 | 255 | 305 | 360 | 420 | 500 |
2.3 Zeitpunkt der Beitragszahlung
Die monatliche Mindestabnahmemenge beläuft sich auf 5 Gramm.Beiträge für einen laufenden Monat müssen am 3. Werktag des laufenden Monats auf dem Vereinskonto eingegangen sein. Ab dem vierten Werktag gelten nicht gezahlte Beiträge als offen/säumig im Mitgliedskonto.
Mitgliedern wird die Einrichtung von Daueraufträgen empfohlen.
2.4 Wahl der Beitragsstufe
Die Beitragsstufe kann einmal im Monat erhöht werden. Ab diesem Zeitpunkt gilt die höhere Beitragsstufe.
Das Herabsetzen der Beitragsstufe ist mit der Anpassung der Zahlung des monatlichen Mitgliedsbeitrags möglich und kann durch die Verringerung der Zahlung des Mitglieds entsprechend des Beitrags Modells angezeigt werden. Ein Herabsetzen der Stufe während eines laufenden Monats ist nicht vorgesehen. Rückzahlungen bereits gezahlter Beiträge sind ausgeschlossen. Eine Voranmeldung ist in beiden Fällen nicht notwendig.
2.5 Zahlungsmethode
Es werden Überweisungen erbeten. Eine Zahlung des Beitrags in bar ist möglich. Die eingegangene Zahlung des Beitrags ist immer Voraussetzung für die Abgabe von Cannabis.
2.6 Offene Beiträge
Weist ein Mitgliedskonto offene Beiträge auf, erfolgt keine weitere Abgabe von Cannabis. (Siehe 2.2, sowie 2.5.)
§3 Abgabe
3.1 Gesetzliche Vorgaben und Einschränkungen
Nach gesetzlichen Vorgaben werden Mitglieder im Alter von 18 bis 21 Jahren auf die monatliche Abnahmemenge von 30 Gramm beschränkt.
Ebenso ist die Auswahl und Abnahme von Cannabis mit einem THC-Gehalt >10% für diese Mitglieder nicht möglich.
Informationen zum Umgang mit Cannabis sind dem Gesundheits- und Jugendschutzkonzept zu entnehmen.
3.2 Abgabemenge
Es gilt eine tägliche Abgabebegrenzung von 25g pro Tag bei maximal 50g Cannabis / Haschisch / Rosin pro Monat.
Die gewählte Beitragsstufe ist ausschlaggebend für den Anteil an der Erntemenge. Werden die Abnahmemengen nicht vollständig wahrgenommen, werden die Restmengen gutgeschrieben und können in darauffolgenden Monaten abgenommen werden. Dabei gilt weiterhin die maximale Abnahmemenge von 50 Gramm pro Monat.
Nicht abgenommene Mengen werden maximal drei Monate angesammelt. Danach werden diese vernichtet oder verarbeitet. Sollte die angesammelte Menge 50 Gramm übersteigen, verfällt der Anspruch auf die übersteigende Menge. .
3.3 Verfügbarkeit von Cannabis
Die Abgabe von Cannabis ist abhängig von der Verfügbarkeit. Sollte die Abnahmemenge einer Beitragsstufe aufgrund von unzureichender Verfügbarkeit von Cannabis nicht bedient werden können, verfällt der Anspruch auf die jeweilige Menge.
Falls keine vollständige Abgabe laut Beitragsstufe des Mitglieds erfolgen kann, ist der Verein dem Mitglied die Differenz bis zu drei Monate schuldig. Danach verfällt der Anspruch.
§4 Inkrafttreten
Die aktuelle Beitragsordnung (Stand Januar 2025) tritt mit Beschluss der Mitgliederversammlung am 07.01.2025 in Kraft.
Nach Beschluss sind Mitglieder des CSC Nordfriesland e.V. ab dem 01.03.2025 Grundbeitragspflichtig, die Cannabisbezogenen Beiträge werden ab dem Ausgabemonat erhoben.
Vorstand CSC Nordfriesland e.V.